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Waldemar Koch Stiftung

Waldemar Koch Stiftung

Im Sinne bürgerlichen Engagements

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Häufig gestellte Fragen

Rund um die Antragstellung

Wer ist Ansprechpartner bei der Waldemar Koch Stiftung?

Das Sekretariat ist der allgemeine Ansprechpartner. Anträge werden schriftlich an das Sekretariat gestellt. Bei Fragen bezüglich des Antrags setzt sich das Kuratorium mit dem Antragsteller in Verbindung.

Was fördert die Stiftung?

Die Stiftung fördert satzungsgemäß ausschließlich Projekte im Rahmen ihrer Stiftungszwecke.

Was kann die Stiftung nicht fördern?

Die Satzung sieht z.B. keine Förderung von Wissenschaft und Bildung vor.

Wer kann Anträge an die Stiftung stellen?

Anträge können z.B. von öffentlichen oder privaten Institutionen, Vereinen, Initiativen und Privatpersonen gestellt werden.

In welcher Form stellt man Anträge?

Anträge sind ausschließlich schriftlich an folgende Adresse einzureichen: Waldemar Koch Stiftung, Stresemannstraße 1-7, 28207 Bremen

In welcher Form müssen Kosten- und Finanzierungspläne aufbereitet werden?

Pläne müssen detailliert und aussagekräftig aufbereitet werden – einschließlich der Eigenmittel sowie der erwarteten Einkünfte und der beantragten und anderweitig bewilligten Förderungen.

Gibt es Antragsfristen?

Es gibt keine Antragsfristen.

Wann ist eine Projektförderung aus formalen Gründen ausgeschlossen?

Eine Förderung schließt sich automatisch aus, wenn ein Projekt nicht eindeutig einem der vier Stiftungszwecke zuzuordnen ist.

Was ist ein Freistellungsbescheid?

Mit einem Freistellungsbescheid attestiert die Finanzbehörde einer nicht öffentlichen Körperschaft den Zweck der Gemeinnützigkeit.

Wie wird man über die Entscheidung des Kuratoriums informiert?

Antragsteller erhalten einen schriftlichen Bescheid, der je nach Komplexität des Antrags in der Regel innerhalb von zwei Monaten zu erwarten ist.

Können auch Institutionen einen Antrag auf Förderung stellen?

Ja, im Rahmen der Stiftungszwecke.

Fördert die Stiftung Projekte im Bereich Denkmalschutz?

Ja, wenn der Antrag dem Stiftungszweck Kunst & Kultur zuzuordnen ist.

Fördert die Stiftung Forschungsarbeiten wie beispielsweise Promotionen?

Nein, denn Forschung wird von der Stiftung nicht gefördert.

Kann man einen Antrag auf Förderung eines Stipendiums stellen?

Nein, denn Bildung wird von der Stiftung nicht gefördert.

Fördert die Stiftung öffentliche Veranstaltungen?

Ja, die Stiftung fördert z.B. Ausstellungen, Konzerte und Theater, soweit sie durch die Stiftungszwecke abgedeckt werden.

Kann man bei der Stiftung einen Antrag auf Ankaufsförderung stellen?

Ja, soweit die Förderung im Zusammenhang mit den Stiftungszwecken steht.

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